Stand: 01.11.2025
1. Präambel
1.1 Die byteflow GmbH, FN 662314 t, (im Folgenden auch kurz „Auftragnehmerin“ genannt) hat feeflow, (im Folgenden auch kurz „Plattform“ genannt) entwickelt und stellt diese Plattform online zur Verfügung.
1.2 Für die im Angebot angeführten Leistungen, die die Auftragnehmerin an ihre Kunden (nachfolgend auch kurz „Vertragspartner“ genannt; Auftragnehmerin und Vertragspartner gemeinsam nachfolgend „Vertragsparteien“ genannt) hinsichtlich der Plattform erbringt, gilt ausschließlich die gegenständliche Lizenzvereinbarung (nachfolgend auch kurz „LV“ genannt). Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen Auftragnehmerin und dem Vertragspartner vereinbart worden ist.
1.3 Die Plattform ist als effiziente Lösung für Versicherungsvermittler konzipiert. Mit feeflow können Versicherungsvermittler ihren Aufwand pro Kunden sichtbar machen sowie die Vergütung (Honorar) verwalten. Zudem bestehen Automatisierungsmöglichkeiten. Die Plattform bietet eine umfassende Lösung für effizientes Kunden- und Vertragsmanagement.
1.4 Vor dem Hintergrund, dass diese LV ausschließlich zwischen der Auftragsnehmerin und dem Vertragspartner geschlossen wird, stehen dem Nutzer keinerlei Rechte aus dieser LV gegenüber der Auftragsnehmerin zu.
1.5 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich an Vertragspartner, die Unternehmer iSd § 1 KSchG sind.
1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Leistungs- oder Verkaufsbedingungen von Vertragspartnern, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit der Auftragnehmerin, auch wenn diesen nicht widersprochen wird, es sei denn, die Auftragnehmerin hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.
1.7 Die jeweils gültige Fassung dieser LV kann jederzeit im Internet unter https://feeflow.at/lizenzvereinbarung eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zur Verfügung bzw. kann auf Anfrage übermittelt werden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Die Auftragnehmerin stellt dem Vertragspartner während aufrechtem Vertragsverhältnis einen Zugang zur Plattform über das Internet im Rahmen einer webbasierten Benutzeroberfläche und/oder über eine eigene Applikation zur Nutzung zur Verfügung. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Angebot. Der Vertragspartner ist zur Nutzung der Plattform in dem jeweils zur Verfügung stehenden Umfang berechtigt. Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Die Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
2.2 Die Plattform wird in einem Rechenzentrum gehostet. Die Software wird als Software as a Service („SaaS“) angeboten.
2.3 Jede Person, die in der Organisation des Vertragspartners tätig ist und die Plattform in dieser Eigenschaft mit Einverständnis des Kunden nutzt (nachfolgend auch kurz „Nutzer“ genannt), hat sich mit ihrer E-Mail-Adresse für einen Nutzeraccount zu registrieren. Das Teilen bzw die Weitergabe von Nutzeraccounts an andere Personen, auch innerhalb der Organisation des Vertragspartners, („Nutzeraccount-Sharing“) ist untersagt. Für jeden Nutzer ist eine eigene Lizenz notwendig.
2.4 Die Flüssigkeit bzw. Geschwindigkeit hinsichtlich der Nutzung der Plattform hängt von der jeweils verfügbaren Internetverbindung (z.B. verfügbare Bandbreite, etc.) des Vertragspartners bzw. des Nutzers sowie davon ab, ob andere Vertragspartner bzw. Nutzer gleichzeitig die Plattform nutzen.
2.5 Etwaige Schulungen oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder dem Betrieb der Nutzeraccounts des Vertragspartners sind – außer sie sind explizit im Angebot angeführt – nicht Teil des Vertrags und sind bei Bedarf optional bzw. gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
2.6 Als Übergabepunkt für die Nutzung der Plattform bzw. den Zugang zu den Nutzeraccounts ist der Routerausgang des von der Auftragnehmerin genutzten Rechenzentrums definiert. Die Internetanbindung des Vertragspartners, deren Aufrechterhaltung, die ausreichende Geschwindigkeit derselben sowie zu erfüllende Hard- und Softwarevoraussetzungen (dies betrifft insbesondere Webbrowser, die sich innerhalb des Support-Lifecycles des jeweiligen Herstellers befinden müssen, sowie die zu deren Betrieb notwendige Hardwareausstattung) aufseiten des Vertragspartners sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und hat der Vertragspartner dafür selbst Sorge zu tragen.
2.7 Die vertragsgegenständliche Plattform steht dem Vertragspartner jedenfalls zu den üblichen Geschäftszeiten werktags (Montag bis Freitag) jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Davon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster sowie technische Störungen von Dienstleistern der Auftragnehmerin, die nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegen. Die Auftragnehmerin wird sich redlich bemühen, eine darüberhinausgehende Erreichbarkeit zur Verfügung zu stellen. Eine bestimmte Erreichbarkeit im Jahresmittel wird von der Auftragnehmerin ausdrücklich nicht zugesagt.
2.8 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Zugang zu und die Leistung der Plattform zeitweilig oder dauerhaft, wenn dies für Wartungsarbeiten, Updates, die Sicherheit und Systemintegrität erforderlich ist, zu unterbrechen, einzuschränken oder vollständig einzustellen.
2.9 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht, den Leistungsumfang zu ändern, ausdrücklich vor wie folgt:
2.9.1 Technisch notwendige und sicherheitsrelevante Änderungen wird die Auftragnehmerin, soweit tunlich und möglich, außerhalb von üblichen Geschäftszeiten durchführen oder in der Art, dass die Nutzer die Plattform ohne wesentliche Einschränkungen nutzen können. Selbiges gilt für Änderungen, die auf gesetzliche, oder sonstigen Bestimmungen mit normativer Wirkung oder behördliche Anordnung zurückzuführen sind sowie Änderungen, die ausschließlich oder überwiegend zum Vorteil des Vertragspartners sind, bzw. Änderungen, die keine wesentliche Einschränkung der Leistung bzw. Nutzbarkeit der Plattform für den Vertragspartner mit sich bringen. Gegen diese Änderungen steht dem Vertragspartner kein Widerspruch oder Kündigung des Vertragsverhältnisses zu.
2.9.2 Änderungen, die die Leistung bzw. Nutzbarkeit der Plattform für den Vertragspartner wesentlich einschränken, werden dem Vertragspartner mindestens eine Woche vorab mitgeteilt. Der Vertragspartner ist berechtigt, binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch zu erheben. Im Fall des Widerspruchs werden die Änderungen für den jeweiligen Vertragspartner nicht wirksam. Die Auftragnehmerin hat jedoch das Recht das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Dem Vertragspartner steht kein Recht auf Schadenersatz oder sonstiger Entschädigung aufgrund der ausgesprochenen Kündigung der Auftragnehmerin zu. Der Vertragspartner ist jedoch nicht verpflichtet das vereinbarte Entgelt für den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu bezahlen bzw. erhält er das Entgelt anteilig für den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurück, sofern ein Entgelt hierfür im Voraus entrichtet wurde.
2.9.3 Werden Dienste, Funktionen oder Module kostenlos von der Auftragnehmerin bereitgestellt oder neu eingeführt, so ist diese jederzeit berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch steht dem Vertragspartner dadurch nicht zu.
2.10 Über die in diesem Punkt 2. beschriebenen hinausgehenden Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags und sind bei Bedarf optional bzw. gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
2.11 Unerhebliche und/oder kurzfristige Störungen hinsichtlich der Verfügbarkeit oder Funktionalität der Plattform berechtigen den Vertragspartner nicht zur Minderung des Nutzungsentgelts bzw. haftet die Auftragnehmerin nicht für daraus resultierende Schäden beim Vertragspartner.
2.12 Führen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände dazu, dass die Auftragnehmerin nicht alle Leistungen fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.
2.13 Die Auftragnehmerin kann nach freiem Ermessen die Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners. Die Auftragnehmerin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit der Auftragnehmerin aus wichtigem Grund.
2.14 Im Rahmen der Leistungserbringung greift die Auftragnehmerin unter anderem auf die Rechenkapazitäten von Rechenzentren (zB Hetzner) zurück. Trotz sorgfältiger Auswahl und regelmäßiger Bemühungen auf Überprüfung dieser Dienstleister kann die Auftragnehmerin nicht garantieren, dass bei diesen Vertragspartnern keine technischen Störungen oder Ausfälle auftreten. Solche Ereignisse können dazu führen, dass Anfragen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt beantwortet werden können.
2.15 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die für die Vertragserfüllung erforderliche Rechenleistung selbst zu erbringen. Es ist nicht Aufgabe der Auftragnehmerin, eigene Rechenkapazitäten bereitzustellen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die hierfür erforderliche Rechenleistung ganz oder teilweise an Dritte auszulagern. Die Auswahl und Beauftragung dieser Dritten obliegt ausschließlich der Auftragnehmerin. Der Vertragspartner stimmt dem ausdrücklich zu. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der Rechenleistung.
3. Für Versicherungsvermittler – Ausstellen von SEPA-Mandaten und Abrechnungsfunktion der Plattform
3.1 Der Vertragspartner kann über die von der Auftragnehmerin bereitgestellte Plattform SEPA-Mandate an seine Kunden ausstellen. Voraussetzung für die Nutzung dieser Funktion und zum Import- und Export von SEPA-Mandaten ist die Hinterlegung einer gültigen Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-ID) durch den Vertragspartner auf der Plattform.
3.2 Die Software stellt drei Arten von Abrechnungsfunktionen zur Verfügung:
- Manuell
- Transaktion
- Vollständig
3.3 Der Vertragspartner hat in den Einstellungen der Plattform die entsprechende Abrechnungsart auszuwählen. Je nach Verfügbarkeit von Schnittstellen ist die Einbindung von Abrechnungsfunktionen von Drittanbietern möglich. Die Nutzung von Leistungen von Drittanbietern erfolgt auf Basis der jeweils zwischen dem Vertragspartner und dem Drittanbieter vereinbarten Vertragsbestimmungen.
3.4 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass ein SEPA-Mandant rechtlich wirksam und gültig erteilt wurde.
Manuell:
Der Vertragspartner hat die Möglichkeit die jeweiligen Lastschriften aus der Plattform zu exportieren. Der Export erfolgt im Dateiformat XML, das von der Mehrheit der Banken im Onlinebanking importiert und dort zur Ausführung der jeweiligen Lastschrift verwendet werden kann. Darüber hinaus kann der Vertragspartner Zahlungseingänge aus seinem Onlinebanking exportieren und anschließend in die Plattform importieren. Es können hierbei nur Exporte im Dateiformat XML mit Schema „CAMT 054“ auf der Plattform importiert werden. Die Auftragnehmerin garantiert nicht, dass das vom Vertragspartner verwendete Onlinebanking-System den Import oder Export von Dateien und sonstigen Zahlungsvorgängen im Format XML unterstützt und/oder im Onlinebanking-System eine XML-Schnittstelle zur Verfügung stellt.
Transaktion:
Für die Nutzung dieser Abrechnungsart ist keine Registrierung beim durchführenden Zahlungsdienstleister erforderlich. Dabei wird das Bankkonto des Vertragspartners mit dem Zahlungsdienstleister verknüpft und mit der Plattform verbunden. Der Vertragspartner hat bei dieser Abrechnungsart weiterhin den manuellen Export und Import der SEPA-Lastschrift“ wie bei der manuellen Abrechnung (Punkt 3.4.) durchzuführen. Der Abgleich der in die Plattform importierten Banktransaktionen mit offenen Zahlungen erfolgt über den jeweiligen Zahlungsdienstleister automatisiert. Die Auftragnehmerin garantiert nicht, dass die Bank des Vertragspartners die Registrierung bei beim jeweiligen Zahlungsdienstleister unterstützt und das Bankkonto erfolgreich mit dem jeweiligen Zahlungsdienstleister verknüpft werden kann und sohin die Funktion Transaktion genutzt werden kann.
Vollständig:
Mit dieser Abrechnungsart ist es dem Vertragspartner möglich, SEPA-Mandate auszustellen, ohne dass eine Creditor-ID erforderlich ist und bei der Plattform hinterlegt werden muss. Die Funktion vollständig setzt voraus, dass der Vertragspartner beim jeweiligen Zahlungsdienstleister registriert ist und über eine entsprechende Lizenzverfügt. Über die Plattform können SEPA-Mandate erzeugt werden, die sowohl als digitale SEPA-Mandate als auch als offline-SEPA-Mandate über den jeweiligen Zahlungsdienstleister ausgestellt werden können. Die Auftragnehmerin garantiert nicht, dass die Bank des Vertragspartners die Registrierung beim jeweiligen Zahlungsdienstleister unterstützt und das Bankkonto erfolgreich mit dem jeweiligen Zahlungsdienstleister verknüpft werden kann und sohin die Funktion Vollständig genutzt werden kann. Bei der Durchführung der SEPA-Mandante über den jeweiligen Zahlungsdienstleister können Gebühren des Zahlungsdienstleisters anfallen.
4. Rechteeinräumung
4.1 Die Auftragnehmerin räumt dem Vertragspartner ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes, geographisch jedoch unbeschränktes, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Plattform ein. Die Nutzung darf ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erfolgen. Diese Rechteeinräumung erstreckt sich auch auf die Nutzer, die dem Vertragspartner zugeordnet sind und über einen Nutzeraccount verfügen.
4.2 Ausdrücklich festgehalten wird, dass der Quellcode der Software nicht übergeben wird, dieser ausschließlich bei der Auftragnehmerin verbleibt und der Vertragspartner kein Recht zur Herausgabe des Quellcodes hat.
4.3 Jegliche sonstigen von diesem Vertrag nicht umfassten und nicht festgelegten Verwertungen und Nutzungsrechte sowie Urheberrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Plattform werden ausdrücklich nicht eingeräumt und/oder übertragen, insbesondere kein Recht zur Bearbeitung und/oder Dekompilierung der Plattform.
4.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, an den ihm mit diesem Vertrag eingeräumten Rechte zur Gänze oder zum Teil entgeltlich oder unentgeltlich Dritten Unterlizenzen einzuräumen.
4.5 Die nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte stehen erst nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken des Vertragspartners zu.
4.6 Durch Mitwirkung des Vertragspartners welcher Art auch immer erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an der Plattform oder sonstige mit der Plattform in Zusammenhang stehenden Werke (zB Dokumentation, Updates, etc.), Produkte, etc., insbesondere keine Patent-, Marken-, Muster- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Sollte dem Vertragspartner oder einem ihm zurechenbare Person (Dienstnehmer, Dienstleister, etc.) ein vorhin aufgezähltes Recht, wenn auch nur teilweise, zukommen, ist der Vertragspartner verpflichtet, der Auftragnehmerin diese Rechte im größtmöglichen Umfang unentgeltlich, unwiderruflich und unverzüglich zu übertragen und auf sämtliche nicht übertragbaren Persönlichkeitsrechte zu verzichten. Darüber hinaus hat der Vertragspartner alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, damit die vorhin genannte Rechteübertragung und/oder Rechteverzicht umgesetzt werden können. Dies beinhaltet auch entsprechende arbeitsrechtliche Weisungen oder vertraglich eingeräumte Rechte mit dem jeweiligen Dritten auszuüben.
4.7 Die Erstellung von Kopien der Plattform ist unzulässig, sofern dies nicht zwingend gesetzlich vorgesehen ist. Zulässig ist weiters die Erstellung von Kopien zu Sicherungszwecken, soweit dies zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Plattform und zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Zulässigerweise erstellte Kopien sind unverzüglich zu löschen oder zu vernichten, sobald die Existenz einer solchen Kopie für den Vertragspartner nicht mehr erforderlich ist oder die mit diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte dem Vertragspartner nicht mehr zur Gänze zustehen.
4.8 Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation der Plattform dienende Hinweise zu entfernen, zu verändern oder auf sonstige Weise unkenntlich oder unleserlich zu machen. Auf allfälligen Kopien sind diese Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation der Plattform dienende Hinweise unverändert mitzuübertragen.
4.9 Die Nutzung der Plattform zu Zwecken des Text- und Data Mining (§ 42h Abs 6 UrhG) ist unzulässig.
5. Erstellung von E-Mails und Dokumenten
5.1 Mit der Plattform können automatisiert E-Mails sowie weitere Dokumente (beispielsweise Honorarnoten, Honorarvereinbarungen etc.) erstellt werden. Die Inhalte der E-Mails und Dokumente ist von den in die Plattform eingepflegten bzw. in der Plattform erfassten Daten abhängig. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, die erstellten E-Mails und Dokumente vor dessen Verwendung und/oder Versendung auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Somit ist der Kunde für den Inhalt der mit der Plattform erstellten E-Mails und Dokumente selbst verantwortlich.
5.2 Werden E-Mails direkt über die Plattform versendet, handelt es sich bei der Absendeadresse der E-Mail um eine „[…]@feeflow.at“-E-Mail-Adresse. Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet, Weiterleitungen von E-Mail-(Antworten), die auf diese „[…]@feeflow.at“-E-Mail-Adresse gesendet werden, an E-Mail-Adressen des Vertragspartners vorzunehmen.
6. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
6.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebot.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Wichtige Gründe sind unter anderem, wenn:
- der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere seine Zahlungspflichten oder seine Mitwirkungspflichten trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen verletzt und den vertragskonformen Zustand nicht wieder herstellt,
- die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
- die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegen, unmöglich oder für diese unwirtschaftlich wird,
- der Vertragspartner die der Auftragnehmerin zustehenden Werknutzungsrechte an der Plattform verletzt, insbesondere die Plattform bearbeitet und/oder unzulässigerweise dekompiliert, und diese Verletzung und dessen Auswirkungen trotz Mahnung und fruchtlosen Ablaufs einer angemessenen Frist nicht beseitigt werden.
6.3 Kündigungserklärungen bedürften hinsichtlich der Wirksamkeit der Schriftform oder E-Mail. Eine Nutzung der vertragsgegenständlichen Plattform über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus ist nicht zulässig. Der Vertragspartner ist zur rechtzeitigen Datenübertragung bzw. Datenexport selbst verantwortlich.
6.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die vom Vertragspartner eingepflegten Inhalte für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Ende des Vertragsverhältnisses was dem Ende der Zahlungsperiode entspricht, gespeichert. Die Inhalte können innerhalb des genannten Zeitraumes wieder aktiviert werden, sofern der Vertragspartner und die Auftragnehmerin in ein entsprechendes Vertragsverhältnis hinsichtlich der Nutzung der Plattform treten. Danach werden die Inhalte und alle damit verbundenen Informationen von der Auftragnehmerin unwiderruflich gelöscht.
7. Preise
7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens der Auftragnehmerin im Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern.
8. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Teilrechnungen, Terminverlust
8.1 Das Abonnemententgelt ist jeweils mit Beginn eines Abrechnungszeitraumes (Abrechnungszeitraum gemäß Angebot) zur Zahlung fällig.
8.2 Sonstiges Entgelt der Auftragnehmerin ist jeweils mit Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sämtliche Barauslagen unverzüglich an den Vertragspartner weiter zu verrechnen.
8.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gemäß § 456 UGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.
8.4 Die Auftragnehmerin und der Vertragspartner vereinbaren für den Fall, dass der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht ordnungsgemäß nachkommt, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen, Zinseszinsen gemäß § 1000 Abs 2 ABGB fällig werden.
8.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Auftragnehmerin darüber hinaus berechtigt, den Zugriff des Vertragspartners zur Plattform zu sperren.
8.6 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die sofortige Zahlung zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Auftragnehmerin durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.
8.7 Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen abzurechnen und sofort fällig zu stellen. Weiters ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen, und ist berechtigt, für noch zu erbringende Leistungen Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.
8.8 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
8.9 Von der Auftragnehmerin gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für die gesamte LV, wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung auch nur einer Rechnung in Verzug gerät.
8.10 Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.
9. Pflichten des Vertragspartners
9.1 Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass er bzw. die Nutzer über einen ausreichend schnellen und stabilen Internetanschluss verfügen sowie zur Nutzung der Plattform über einen gängigen Internetbrowser (einen Internetbrowser, den zumindest 1 % der Internetuser verwenden) in der aktuellen Version verfügen. Der Internetbrowser hat über sämtliche Updates zu verfügen und hat Javascript zu unterstützen. Sollten der Vertragspartner oder die Nutzer über keinen ausreichend schnellen und stabilen Internetanschluss sowie einen gängigen Internetbrowser in der aktuellen Version verfügen, kann es sein, dass eine Nutzung der Plattform nicht möglich ist.
9.2 Der Vertragspartner wird die von ihm verwendeten Benutzerkonten sowie deren Identifikations- und Authentifikationsmerkmale geheim halten, vor unberechtigten Dritten schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Vertragspartner hat überdies bei der Wahl von Identifikations- und Authentifikationsmerkmalen darauf zu achten, dass diese dem Stand der Technik entsprechen (z.B. Länge und Komplexität eines Passworts).
9.3 Der Vertragspartner haftet für die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung der Identifikations- und Authentifikationsmerkmale, sofern ihm die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung zuzurechnen ist. Zudem hat der Vertragspartner bei Kenntnis oder Kennenmüssen einer missbräuchlichen oder unberechtigten Nutzung die Auftragnehmerin umgehend zu informieren.
9.4 Die Plattform bzw. der Zugang zur Plattform darf Dritten, mit Ausnahme an Nutzer, nicht lizensiert, verkauft, vermietet, übertragen oder zur Verfügung gestellt werden.
9.5 Bei Störungen stellt der Vertragspartner sicher, dass die zur Störungsbehebung notwendigen Informationen (Problembeschreibung, etc.) übermittelt werden. Der Vertragspartner hat die Störungsbehebungen im Wege der Fernwartung zu ermöglichen und hat die Auftragnehmerin bei geplanten Wartungsarbeiten angemessen zu unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
9.6 Es dürfen nur Daten und Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden, die frei von Viren und Schadsoftware sind. Der Vertragspartner wird vor Übertragung von Daten und Inhalten auf die Plattform diese auf Viren oder Schadsoftware überprüfen. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die der Auftragnehmerin oder anderen Vertragspartnern oder Nutzern aufgrund von schadhaften auf die Plattform hochgeladenen Daten oder Inhalten entstehen.
9.7 Der Vertragspartner darf weder eine Software noch andere Techniken oder Verfahren im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verwenden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen.
9.8 Der Vertragspartner hat bei der Nutzung der Plattform alle anwendbaren Gesetze zu beachten. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Inhalte oder Daten, die gegen gesetzliche oder sonstige Bestimmungen mit normativer Wirkung oder behördliche Anordnungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen auf die Plattform zu übertragen, insbesondere Inhalte, die
- Marken-, Muster- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen
- betrügerische oder zweifelhafte Geschäftsmodelle fördern; oder
- gegen die guten Sitten verstoßen.
9.9 Das Hochladen von Inhalten kann aus urheberrechtlicher Sicht eine Vervielfältigung darstellen. Sofern der vom Vertragspartner hochgeladene Inhalt urheberrechtlich eine Vervielfältigung darstellt, erteilt der Vertragspartner der Auftragnehmerin eine Werknutzungsbewilligung zur Vervielfältigung des hochgeladenen Inhalts, soweit diese zur Verwendung der Plattform notwendig ist. Soweit an hochgeladenen Inhalten Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, sichert der Vertragspartner zu, dass er über die notwendigen Rechte verfügt, um der Auftragnehmerin die entsprechenden Werknutzungsbewilligungen einzuräumen.
9.10 Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche Pflichten aus dieser LV, die in Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform stehen, auf die jeweiligen ihm zuzurechnenden Nutzer rechtsverbindlich zu überbinden.
9.11 Der Vertragspartner hält die Auftragnehmerin für sämtliche aus der Verletzung dieser LV durch den Vertragspartner resultierenden Schäden oder sonstiger Nachteile vollkommen schad- und klaglos. Für Verletzung dieser LV durch einen dem Vertragspartner zuzurechnenden Nutzer haftet der Vertragspartner der Auftragnehmerin gemäß dem vorigen Satz sinngemäß.
10. Fair Use Bedingungen
Der Vertragspartner unterlässt jede Verwendung der Plattform, die über den üblichen Gebrauch im Geschäftsbetrieb hinausgeht (Fair Use). Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bedingungen und Auflagen (die „Fair-Use-Bedingungen“) den Vertragspartner oder einzelne Nutzer von der Verwendung der Plattform auszuschließen.
11. Support
11.1 Ein Fehler im Sinne dieses Vertrages liegt bei jeder vom Vertragspartner gemeldeten Störung vor, die zur Folge hat, dass die tatsächliche Funktionsfähigkeit von der vereinbarten Funktionsfähigkeit negativ abweicht und (i) dies sich auf die Nutzung der Plattform in Bezug auf Kernfunktionalitäten wesentlich auswirkt und (ii) der Fehler von der Auftragnehmerin reproduzierbar ist.
11.2 Für Fehler, die nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind, wird kein Support bereitgestellt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien das weitere Vorgehen abstimmen. Auftretende Fehler sind unverzüglich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu melden. Die Fehlermeldung kann per Mail oder telefonisch erfolgen. Der Vertragspartner wird die Auftragnehmerin beim Support angemessen unterstützen. Ein Support ist ausgeschlossen/kostenpflichtig,
- bei Fehlern, die auf unzulässigen Änderungen oder Anpassungen der Dienste beruhen;
- für Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt wird;
- bei Fehlern, die auf Bedienungsfehlern oder auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Dienste beruhen;
- bei Fehlern, die durch unautorisierte Modifikation der Plattform verursacht wurden;
- bei Fehlern, die auf Grund höherer Gewalt, fehlerhafter Stromversorgung oder sonstigen Umweltbedingungen verursacht wurden;
- bei jeglichen Hardwaredefekten;
- bei Nutzung der Dienste auf anderen als den angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;
- für Open Source Komponenten;
- für die Entfernung von Schadsoftware.
11.3 Ist ein Fehler im Rahmen des Supports nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand behebbar, werden die Vertragsparteien das weitere Vorgehen abstimmen.
11.4 Kosten für Störungen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, wie die Nichterfüllung der Hard- und Softwarevoraussetzungen, Störungen der Internetverbindung oder auf einer unsachgemäßen Bedienung beruhen, werden von der Auftragnehmerin nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
12. Zugangssperre
Soweit der ordnungsgemäße Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform durch den Vertragspartner beeinträchtigt wird oder der Vertragspartner gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Zugang des Vertragspartners temporär oder dauerhaft zu sperren.
13. Gewährleistung und Mängelrüge
13.1 Mängelrügen sind binnen 14 Tagen ab Kenntnis oder Kennenmüssen zu erstatten, wobei auftretende Mängel vom Vertragspartner spezifiziert anzugeben sind. Die Auftragnehmerin hat das Recht, die vom Vertragspartner beanstandeten Leistungen im Hinblick auf die geltend gemachten Mängel nach erfolgter Mängelrüge zu prüfen. Verweigert der Vertragspartner die Nachprüfung, so verliert er sämtliche damit verbundenen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.
13.2 Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.
13.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nachlässiger, unrichtiger oder unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner oder aufgrund ähnlicher äußerer Einflüsse entstehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Mängel auf unrichtige vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Daten und/oder Inhalte zurückzuführen sind.
13.4 Sofern die Auftragnehmerin Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
13.5 § 933b ABGB findet keine Anwendung.
13.6 Die Updateverpflichtung gemäß § 7 VGG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
14. Haftung, Haftungsausschluss
14.1 Zum Schadenersatz ist die Auftragnehmerin in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung der Auftragnehmerin ist in Fällen leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit und sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, derer sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedient.
14.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Inhalten und deren Wiederherstellung haftet die Auftragnehmerin nicht, sofern der Schaden/Mangel nicht auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
14.3 Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung der Auftragnehmerin mit dem Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung der Auftragnehmerin bzw., sofern ein Schaden nicht von dieser gedeckt wird, mit 50 % der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt, bei einer Dauerbeauftragung jedoch maximal 50 % des jährlichen Entgelts des jeweiligen Vertrags des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist.
14.4 Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nachdem der Vertragspartner von dem Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlich geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Vertragspartner.
14.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
14.6 Für sämtliche aus der Verletzung der vertraglichen Verpflichtung des Vertragspartners entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden hat der Vertragspartner die Auftragnehmerin schad- und klaglos zu halten. Insbesondere hat der Vertragspartner sämtliche Leistungen, die die Auftragnehmerin aufgrund der Verletzung der Vertragspflichten zu erbringen hat, um die Software wieder ordnungsgemäß und sicher anbieten und betreiben zu können, wie etwa die Entfernung von Viren oder Schadsoftware, der Auftragnehmerin zu bezahlen.
15. Geheimhaltung des Vertragspartners, Veröffentlichung
15.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme im Zusammenhang mit diesem Vertrag (im Folgenden auch kurz „geheime Informationen“ genannt) geheim zu halten. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass geheime Informationen seinen Mitarbeitern bzw. Dritten nur so weit offengelegt werden, als dies im Rahmen des gegenständlichen Vertragsverhältnisses notwendig ist (need to know). Der Vertragspartner wird diesen Personen im Fall der Offenlegung diese Geheimhaltungsklausel entsprechend überbinden. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder bereits vor beiderseitigem Vertragsabschluss der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren.
15.2 Die Verpflichtung nach Punkt 15.1. besteht auch nach Kündigung des Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit fort.
15.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen, die für den Vertragspartner erbracht wurden, unter Nennung des Vertragspartners zu referenzieren bzw. zu veröffentlichen, insbesondere auch um sich bzw. seine Leistungen so zu bewerben.
15.4 Die Auftragnehmerin ist weiters berechtigt Firmenschriftzug des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Darüber hinaus behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Inhalte, die keine geschäftskritischen oder personenbezogenen Daten enthalten, für Marketingzwecke und Referenzmaterial zu verwenden.
16. Übertragung von Rechten und Pflichten
Jedwede Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bzw. das gesamte Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. Der Vertragspartner stimmt damit mit Abschluss des Vertragsverhältnisses dieser Übertragung zu. Die beabsichtigte Übertragung ist dem Vertragspartner mindestens 14 Tage vor Übertragung anzuzeigen.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
17.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
17.2 Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz 1. Bezirk vereinbart.
17.3 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin ist, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, der Sitz der Auftragnehmerin.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Die Kommunikation auf elektronischem Wege (insbesondere via E-Mail) gilt als vereinbart, sofern der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Die Auftragnehmerin ist allerdings zudem berechtigt, sämtliche Kommunikation per Post zu übermitteln.
18.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
18.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die Änderungen seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen der Auftragnehmerin als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Geschäfts- oder E-Mail-Adresse gesendet werden.
18.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten Nutzungsbedingungen zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser LV.
18.5 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, ausdrücklich vor. Änderungen werden den Vertragspartnern bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner der geänderten LV nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Hinsichtlich technisch notwendiger und sicherheitsrelevanter Änderungen sowie Änderungen, die aufgrund geänderter Gesetzes- bzw. Rechtslage notwendig sind, steht der Auftragnehmerin kein Widerspruchsrecht zu. Diese Änderungen gelten nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe gegenüber dem Vertragspartner.
18.6 Die Vertragssprache ist Deutsch.